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Gesetzgebung

Vertrauen und Sicherheit

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass Gutachten hohen Anforderungen gerecht werden.

Ich erstatte der Justiz Gutachten in folgenden Sachgebieten der Anlage 1 zu §9 Abs.1 JVEG im Elektrotechnikerhandwerk (Anlage A, Nr. 25):

Nr. 11.2: Elektronik, Elektro- und Informationstechnologie - Elektrotechnische Anlagen und Geräte;

Nr. 24.1: Maschinen und Anlagen - Photovoltaikanlagen;

©Kai Jantke