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Dipl.-Ing.(FH) Kai Jantke

Die Bezeichnung 'Sachverständiger' ist in Deutschland nicht geschützt. Die Folge: Gutachter betätigen sich auch dann als Sachverständige auf dem Markt, wenn die Qualifikation nicht einem strengen Regelwerk entspricht. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.

Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Sie erfahren auf diesen Seiten, welche Qualifikationen Ihnen der Sachverständige Dipl.-Ing. (FH) Kai Jantke für den Bereich des Elektrotechnikerhandwerkes, Schwerpunkt Brandschutz bieten kann.

Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet, Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers. Auch deshalb werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangt es die Prozessordnung deutscher Gerichte.

©Kai Jantke