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Brandschutz

Brandschutz ist im Aufgabenverständnis des Arbeitgebers und des Bauherren sowohl im §10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) als auch im §3 der Bauordnungen der Länder fest verankert. "Brandschutz" in seiner Begrifflichkeit wird daher sowohl in Anspruch der Sorge eines Unternehmers als Arbeitgeber gesehen, als auch über alle Phasen eines Gebäudebetriebes: Von der Planung, über die Errichtung, die Instandhaltung bis in den Gebäudebetrieb oder den Störungsfall. In Gesetzen und Verordnungen werden jedoch in zunehmenden Maße nur noch Schutzziele zu Sicherheit, Gesundheitsschutz oder Brandschutz festgelegt. Dabei werden die konkret zu erfüllenden Anforderungen an Produkte, Verfahren oder Maßnahmen zum Erreichen dieser Schutzziele vielfach über so genannte "Technikklauseln" wie z.B. den allgemein anerkannten Regeln der Technik, dem Stand der Technik oder dem Stand der Wissenschaft und Technik beschrieben, sofern nicht z.B. von den obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder eingeführte technische Regeln zu beachten sind.

Für eine Schutzzielbetrachtung stehen Ihnen eine Reihe von Fachleuten zur Verfügung, welche stets die Ihnen obliegenden Schutzziele sorgfältig und umfassend betrachten. Hingegen benötigt der Auftraggeber häufig einen zusammenhängenden Blickwinkel für die ineinandergreifenden Anforderungen - z.B. im Rahmen einer Brandverhütungsschau zum Brandschutz

Auf dem Gebiet der Elektrotechnik biete ich Ihnen eine sachverständliche Begutachtung mit dem Schwerpunkt Brandschutz, gleich ob dies im organisatorischen, baulichen oder anlagentechnischen Brandschutz beheimatet ist. Insofern bin ich hier als Sachkundiger nach DGUV-I-205-003 tätig und kann hier auch gerne auf ausgewiesene Sachverständige verweisen, welche in öffentlicher Bestellung eine häufig auftretende Spezialfrage lösen können.

©Kai Jantke